Sparen bei der Krankenkasse
Bei den meisten Verträgen scheut man sich nicht, einfach den Anbieter zu wechseln. Stromanbieter, Handyvertrag oder Autoversicherungen sind da nur einige Beispiele. Doch bei der Krankenkasse machen viele halt. Viele haben das Gefühl, dass es kompliziert oder gar unmöglich wäre. Doch 2021 wurde das Verfahren sogar vereinfacht und es lohnt sich sehr, einmal die Optionen zu vergleichen.
Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt 14,6% des Bruttoeinkommens, wovon eine Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. Dies gilt für alle gesetzlichen Kassen, allerdings ist es den Krankenkassen erlaubt, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Diese können in gewissen Situationen einen erheblichen Unterschied machen.
Doch auch bei den Leistungen der Kassen sollte man genauer hinsehen. Knapp 5% der Zusatzleistungen, wie z.B. Zuschüsse zu Zahnreinigung, Osteopathie oder Homöopathie liegen im Ermessen der Kassen selbst. Hier kann man vergleichen, welche Leistungen einem persönlich wichtig sind und sich für das passende Angebot für die eigene Situation entscheiden.
Bevor man allerdings die Angebote einholt, muss man sich mit den Konditionen der aktuellen Krankenversicherung beschäftigen. Wenn man bereits seit mindestens 12 Monaten Mitglied ist, kann man den Anbieter zu jeder Zeit wechseln. Bei einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge steht einem auch ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn man noch nicht 12 Monate bei der Versicherung Mitglied ist.
Auch kann man einen Wechsel vollziehen, wenn man von der Familienversicherung in eine eigene versicherungspflichtige Situation wechselt.
Wenn man noch keine 12 Monate bei der aktuellen Krankenkasse versichert ist, hat man eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zu beachten. Eine Kündigung wird hier automatisch von der neuen Krankenkasse vollzogen.
Wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, kann man innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der neuen Tätigkeit wechseln, ohne eine Frist einzuhalten. Dies gilt darüber hinaus auch, wenn man von einer Pflichtversicherung in eine freiwillige oder die Familienversicherung wechselt.
Der Wechsel funktioniert dabei recht unkompliziert. Zunächst sollte man alle Angebote miteinander vergleichen. Dabei sollte man nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch die Leistungen und den Komfort in der Kommunikation in Betracht ziehen. Viele Krankenkassen bieten einen komplett digitalen Austausch an, sodass man Anfragen, Anträge und auch Krankenscheine direkt in einer App hochladen kann. Wer darauf viel Wert legt, sollte unbedingt einen Blick auf die Kommunikationsstrukturen werfen.
Wenn man sich für ein Angebot entschieden hat, schickt man der neuen Krankenkasse einen Beitragsantrag. Meistens kann man dies in wenigen Minuten online ausfüllen. Eine Kündigung der alten Krankenkasse ist nicht notwendig, da dies die neue direkt für einen erledigt.
Wenn man den Wechseltermin von der Krankenkasse erfahren hat, muss man nur noch seinen Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger formlos über den Wechsel informieren.
Man braucht sich dabei auch keine Gedanken machen, dass man ohne Versicherungsschutz endet. Die Krankenkassen gleichen die Daten untereinander ab und bis zum Wechseltermin bleibt man bei der alten Krankenversicherung unter Schutz.
Einen Sonderfall sollte man allerdings beachten. Es gibt gewisse Behandlungen und Hilfsmittel, die zuerst von der Krankenkasse genehmigt werden müssen. Wenn eine solche Behandlung bereits genehmigt, aber noch nicht begonnen wurde, muss man diese Leistung bei der neuen Krankenkasse erneut beantragen. Hier besteht durchaus die Möglichkeit, dass diese abgelehnt werden kann.
Wenn die Behandlung jedoch bereits beginnen hat, werden die Kosten in der Regel jedoch von der neuen Krankenkasse übernommen. Man sollte die Krankenkasse über die laufende Behandlung jedoch umgehend informieren.